An dieser Stelle werden die aktuellen Information zu den technischen Restriktionen in Bezug auf § 15
der Speicherspezifikation veröffentlicht.
§ 15.4 „Die Summe aller Speicherstände darf nicht länger als an 30 Speichertagen pro Speicherjahr 5% des verfügbaren Arbeitsgasvolumens der Speicher- lokation Jemgum unterschreiten.“ |
§ 15.5 „Die Summe aller Speicherstände darf nicht länger als an 90 Speichertagen pro Speicherjahr 20% des verfügbaren Arbeitsgasvolumens der Speicherlokation Jemgum unterschreiten.“ |
§ 15.6 „Sollte die Summe aller Speicherstände zu einem Zeitpunkt kleiner 5% betragen, so muss im darauf folgenden Zeitraum vom 01.09. bis zum 01.10. eines Speicherjahres die Summe aller Speicherstände 70% des Arbeitsgasvolumens der Speicherlokation Jemgum betragen.“ |
---|---|---|
Aktuelle Anzahl der Tage ab dem 01.04.2024 < 5%: 0 |
Aktuelle Anzahl der Tage ab dem 01.04.2024 < 20%: 0 |
Seit dem 01.10.2023 ist die Summe der Speicherstände aller Kunden nicht unter 5% gesunken. |