SPEICHER JEMGUM: RESTRIKTIONEN ARBEITSGASVOLUMEN

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An dieser Stelle werden die aktuellen Information zu den technischen Restriktionen in Bezug auf § 15
der Speicherspezifikation veröffentlicht.

§ 15.4
„Die Summe aller Speicherstände darf nicht
länger als an 30 Speichertagen pro
Speicherjahr 5% des verfügbaren
Arbeitsgasvolumens der Speicher-
lokation Jemgum unterschreiten.“
§ 15.5
„Die Summe aller Speicherstände darf nicht
länger als an 90 Speichertagen pro
Speicherjahr 20% des verfügbaren
Arbeitsgasvolumens der Speicherlokation
Jemgum unterschreiten.“
§ 15.6
„Sollte die Summe aller Speicherstände zu
einem Zeitpunkt kleiner 5% betragen, so
muss im darauf folgenden Zeitraum vom
01.09. bis zum 01.10. eines Speicherjahres
die Summe aller Speicherstände 70% des
Arbeitsgasvolumens der Speicherlokation
Jemgum betragen.“
Aktuelle Anzahl der Tage ab dem
01.04.2024 < 5%:

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Aktuelle Anzahl der Tage ab dem
01.04.2024 < 20%:

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Seit dem 01.10.2023 ist die Summe der
Speicherstände aller Kunden nicht unter
5% gesunken.